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Allgemeine Reisebedingungen                                                                                                                                   Home

Alle Buchungen werden nur auf der Grundlage der nachstehend abgedruckten Reisebedingungen (ARB) entgegengenommen. Sofern Buchungen - telefonisch, online oder schriftlich - aufgegeben werden, erklärt sich der Kunde ausdrücklich mit diesen Reisebedingungen einverstanden.

1. Abschluss des Reisevertrages
Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Die Bearbeitung der Anmeldung kann nur während unserer Öffnungszeiten (an Werktagen Mo.-Fr. 10-18 Uhr) erfolgen. Die schriftliche Bestätigung erfolgt schnellstmöglich durch Übersendung an Sie.
An seine Anmeldung ist der Reisende bis zur Annahme durch den Veranstalter, jedoch längstens 10 Tage ab Datum der Anmeldung gebunden (die Zeit wird benötigt, um die Verfügbarkeit der bestellten Leistung zu überprüfen).

2. Bezahlung und Aushändigung der Reiseunterlagen
Innerhalb einer Woche nach Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung überweisen Sie uns bitte die auf der Reisebestätigung/Rechnung ausgewiesene Anzahlung. Diese beträgt 25 %, mindestens jedoch Euro 50 von dem Gesamtpreis der Rechnung. Die Restzahlung ist bis spätestens 28 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung zu leisten. Ihre auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen auf Veranstalterleistungen (Landarrangements) sind gemäß § 651 k BGB Abs. 3 n.F. insolvenzgesichert. Der Sicherungsschein des Veranstalters wird Ihnen mit den Reiseunterlagen übersandt (nur bei Pauschalreisen).
Linienflugtickets, die gesonderten Bedingungen unterliegen, erfordern teilweise sofortige Zahlung und Ticketausstellung. Bitte beachten Sie die jeweiligen Bestimmungen.
Wenn der vereinbarte Anzahlungsbetrag auch nach Inverzugsetzung oder der Reisepreis bis zum Reiseantritt nicht vollständig bezahlt ist, berechtigt uns dies zur Auflösung des Reisevertrages und zur Berechung von Schadensersatz in Höhe der entsprechenden Rückt
rittsgebühren.
Standardzahlungsart: Überweisung (Bei Überweisungen aus dem EURO-Raum sind IBAN und BIC wie auf der Rechnung angegeben zu verwenden). Kreditkartenzahlungen von Flugtickets sind in Ausnahmen gegen Berechnung des Disagios der Kreditkartengesellschaften auf den Reisepreis (z.Zt. VISA  Mastercard: 3,5% Amex: 5% - Änderungen vorbehalten) nach vorheriger Abstimmung möglich.

3. Leistungen, Nebenabreden
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Nebenabreden (Änderungen, Ergänzungen, Sonderwünsche etc.) bedürfen einer ausdrücklich schriftlichen Bestätigung von TRAVELHiT.

4. Linienflugleistungen
Aus steuerrechtlichen Gründen weisen wir darauf hin, dass soweit im Pauschalarrangement Linienflugleistungen enthalten sind, TRAVELHiT nicht als Veranstalter auftritt. Diese Flugleistungen werden alleinverantwortlich von den Fluggesellschaften organisiert und veranstaltet und von uns lediglich vermittelt. Ihr Vertagspartner ist die jeweilige im Flugticket genannte Fluggesellschaft..

5. Preiserhöhungen
Preiserhöhungen für Pauschalreisen aufgrund von Umständen, die erst nach Erteilung der Reisebestätigung eingetreten sind waren, können dem Kunden belastet werden, wenn zwischen Reisebestätigung und Reiseantritt mehr als 4 Monate liegen, genaue Angaben zur Berechnung des neuen Preises erfolgen, sie spätestens bis 3 Wochen vor Reiseantritt dem Kunden gegenüber erklärt werden und die Preisänderung einer Erhöhung der Beförderungskosten der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffenden Reise geltenden Wechselkurse Rechnung trägt. Preiserhöhungen werden unverzüglich nach Bekanntwerden dem Kunden mitgeteilt. Bei Preiserhöhungen steht dem Kunden der Rücktritt grundsätzlich frei. Alle geleisteten Zahlungen an den Veranstalter werden rückerstattet.

6. Rücktritt durch Kunden/Umbuchung
Der Kunde ist berechtigt, jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung bei TRAVELHiT. Die Erklärung durch eingeschriebenen Brief wird empfohlen. Bei einem Rücktritt hat TRAVELHiT Anspruch auf eine angemessene Entschädigung gemäß § 651 i BGB. Maßgeblich für die Berechnung der Entschädigung ist bei der Buchung eines Reisepaketes, also der Buchung von mehreren zusammengestellten Einzelleistungen, der Zeitpunkt des Beginns der ersten vertraglichen Leistung. Dieser Zeitpunkt gilt auch für alle weiteren Leistungen als Reiseantrittsdatum.
Soweit bei den einzelnen Reisebeschreibungen nichts anderes aufgeführt ist, beträgt unser pauschalierter Anspruch auf Rücktrittsgebühren:
6.1 Vermittlung von Linienflügen
Die voraussichtlichen Stornogebühren entnehmen Sie bitte den Angaben bei den Leistungsbeschreibungen bzw. den Angeboten und Rechnungen/Bestätigungen.
Diese Regelung zu Punkt 6.1 gilt auch dann, wenn der Fluggast den Flug nicht rechtzeitig erreicht, wegen unvollständiger Reisepapiere oder Verletzung der Visa-Bestimmungen vom Flug ausgeschlossen wird oder das Flugziel bzw. Flugrouting vor dem Abflug geändert wird.
Bei bereits veranlassten Ticketausstellungen sind wir im Falle einer Stornierung berechtigt, zusätzlich bis zu Euro 50 pro Flugschein zu verlangen.
6.2 Unterkünfte aller Art, Rundreisen, Campmobile, Mietwagen, Pauschalreisen ab/bis Deutschland, Schweiz, Österreich einschließlich verbundener Leistungen
Kosten pro Person:
- Bis einschließlich 32 Tage vor Reiseantritt 25 % des Reisepreises, jedoch  min. 50 EUR pro Person.
- 31-25 Tage vor Reiseantritt 50 % des Reisepreises
- 24-16 Tage vor Reiseantritt 85 % des Reisepreises
Ab 15 Tage vor Reiseantritt 100 % des Reisepreises
Bei Nichtantritt der Reise bzw. Nichtinanspruchnahme der Leistungen ist der volle Reisepreis zu entrichten. Ersparte Aufwendungen werden rückerstattet. Soweit Leistungen nicht aufgeführt sind, erfolgt die Berechnung gem. § 651 i BGB. Bitte beachten Sie auch die entsprechenden Hinweise in der Leistungsbeschreibung.
Bei Rücktritt von folgenden Zielgebietsleistungen fallen gesonderte/abweichende Kosten an, die bis zu 100 % betragen:
- Transfers bzw. Fahrkarten für die öffentlichen Verkehrsmittel
- Theaterkarten, Eintrittskarten und Ausflugsprogramme
Bitte beachten Sie auch die entsprechenden Hinweise bei der jeweiligen Leistungsbeschreibung.
6.3 Ausnahmen Gruppenreisen
Bei Gruppenreisen können besondere Rücktrittskosten berechnet werden. Wird durch den Rücktritt die Mindestgruppengröße unterschritten, betragen die Rücktrittskosten 100 %.
6.4 Umbuchungen
Umbuchungen sind wie Stornierungen und Neubuchungen zu behandeln.

7. Ersatzperson
Bis Reisebeginn kann der Kunde verlangen, dass statt seiner ein Dritter an der Reise teilnimmt, sofern dem nicht besondere Gründe entgegenstehen. Bei Stellung einer Ersatzperson berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 75 EUR pro Person.
Soweit durch den Personenwechsel weitere Kosten durch die Leistungsträger anfallen (insbesondere Änderungen von Flugbuchungen) werden diese weiterbelastet.

8. Abtretungsverbot
Die Abtretung jeglicher Ansprüche des Reisenden aus Anlass der Reise, gleich aus welchem Rechtsgrund, an Dritte - auch an Ehegatten - ist ausgeschlossen.

9. Rücktritt wegen Nichterreichens der Teilnehmerzahl
Bei Nichterreichen einer in der Leistungsbeschreibung festgesetzten Mindestteilnehmerzahl ist TRAVELHiT berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt kann spätestens 3 Wochen vor Reiseantritt erklärt werden.
Bereits geleistete Zahlungen werden unverzüglich zurückerstattet. Zusätzlich werden dem Kunden etwaige, durch die Buchung entstandene Kosten erstattet, sofern er nicht von einem Ersatzangebot Gebrauch macht.

10. Gewährleistung/Abhilfe
Weist die Reise aus Ihrer Sicht Mängel auf, so wenden Sie sich bitte unverzüglich an Ihre Reiseleitung bzw. an die Ihnen mit den Reiseunterlagen bekanntgegebene Kontaktadresse des Veranstalters (oder direkt an TRAVELHiT), damit Abhilfe geschaffen werden kann. Sollte die Mängelanzeige vor Ort von Ihnen nicht erfolgen, so kann dies für Sie zur Folge haben, dass Sie für diese Mängel keine Ansprüche (Minderung, Schadensersatz) geltend machen können. Unabhängig von der Anzeige des Mangels vor Ort, müssen Sie binnen einer Frist von einem Monat nach vertraglich vorgesehenem Ende der Reise etwaige Ansprüche auf Minderung/Schadensersatz ausdrücklich gegenüber dem Veranstalter der Reiseleistung (z.B. Fluggesellschaft, Vermieter etc.) geltendmachen.
Sollten Sie vor Ort den Entschluss fassen, die Reise aufgrund bestehender Mängel abzubrechen, so müssen Sie auch in diesem Fall der Reiseleitung/dem Veranstalter zunächst den Mangel anzeigen und zur Beseitigung zunächst eine angemessene Frist setzen, damit Sie nicht weitergehende Ansprüche verlieren.
Diese Verpflichtung besteht nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist, diese verweigert wird oder eine sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.

11. Änderungen vor Ort
Sollten Sie Ihren Reiseplan vor Ort ändern und hierdurch bestimmte, über uns gebuchte Leistungen nicht in Anspruch nehmen, so informieren Sie bitte unverzüglich Ihre Reiseleitung/Ihren Veranstalter oder setzen Sie sich mit der Ihnen bekanntgegebenen vor Ort-Agentur in Verbindung, damit gegebenenfalls zumindest ein Teil des von Ihnen für diese Leistungen aufgewendeten Reisepreises rückerstattet werden kann. Bitte beachten Sie, dass in all diesen Fällen immer nur das von uns oder dem jeweiligen Veranstalter erstattet werden kann, was durch die Nichtinanspruchnahme der Leistungen von dem jeweiligen Leistungsträger nicht in Rechnung gestellt wurde.

12. Haftungsbeschränkung
Soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig vom Veranstalter herbeigeführt worden ist bzw. der Veranstalter allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist, wird die Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf 100 EUR beschränkt. Ansprüche aus deliktischer Haftung bleiben unberührt.

13. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschrift erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falschinformation durch TRAVELHiT bedingt sind.
Der Reisende sollte sich über Infektions- und Impfschutz - sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizineren, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, wird verwiesen.

14. Flugzeiten
Soweit TRAVELHiT Flugzeiten bekanntgibt, steht dies unter dem Vorbehalt der Änderung seitens der Fluggesellschaft. Bitte beachten Sie, dass auch nach Flugticketausstellung Änderungen seitens der Fluggesellschaft möglich sind.
Alle Flugzeiten hat sich der Kunde frühestens 72 Stunden vor dem jeweiligen Flugtermin von der Fluggesellschaft rückbestätigen zu lassen. Es gilt ebenso zu beachten, dass Sie sich spätestens zwei Stunden vor Abflug am Schalter der Fluggesellschaft einfinden müssen.
Für Flugverspätungen und Verzögerungen haftet TRAVELHiT nicht.

15. Anschlussflüge
Sollten Sie selbst oder über Ihr Reisebüro noch zusätzliche Anschlussflüge buchen, so beachten Sie bitte bei den Flugzeiten der Anschlussflüge, dass es sich bei den bei Buchung bekanntgegebenen Flugzeiten Ihrer Reise nur um unverbindliche Flugzeiten handeln kann und diese aus vielfachen Gründen auch kurzfristig geändert werden können. Bei Anschlussflügen nach der Rückkehr von Ihrer Reise denken Sie bitte daran, dass mit Flugverspätungen von mehreren Stunden bei dem heutigen Flugaufkommen im internationalen Flugverkehr immer gerechnet werden muss. Wir empfehlen daher dringend, bei der Buchung von Anschlussflügen einen erheblichen zeitlichen Spielraum zu berücksichtigen und am besten einen Tarif zu wählen, bei dem Umbuchungen jederzeit und kostenlos möglich sind.

16. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand von TRAVELHiT. Für den Fall, dass der Vertragspartner von TRAVELHiT keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat bzw. für den Fall, dass die im Klagewege in Anspruch zu nehmende Partei nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes verlegt oder ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, sowie für den Fall, dass es sich bei dem Vertragspartner für TRAVELHiT um Vollkaufleute handelt, wird als Gerichtsstand Auckland vereinbart.

17. Reisedokumente
Ihre Reisedokumente werden auf dem Postweg verschickt. TRAVELHiT haftet nicht für die Erbringung der Versandleistung Dritter Dienstleister. Wir empfehlen den Reisedokumentenversand per Einschreiben gegen Gebühr zu beauftragen - dies ist ausdrücklich rechtzeitig anzuzeigen. Die Kosten für die Beschaffung von verlorengegangenen Ersatzdokumenten trägt der Kunde. Der Empfänger der Reisedokumente ist verpflichtet, seine empfangenen Unterlagen umgehend auf die Richtigkeit der Ausstellung (Name, Reisedaten, Reiseziel etc.) zu überprüfen und bei fehlerhafter Ausstellung sofort zu reklamieren.

18. Unwirksamkeit einer Reisebedingung
Sollte eine der vorstehenden Reisebedingungen unwirksam bzw. unzulässig sein, so hat dies keine Auswirkung auf den Bestand der übrigen Reisebedingungen.